Enquetekommission – Liebscher: Koalition will Sachsen mit Doppelhaushalten gut durch die Krise zu führen

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

die AfD-Fraktion beantragt hier zum zweiten Mal in dieser Legislatur die Einsetzung einer Enquetekommission. Dieses Mal möchte die AfD-Fraktion die in der mittelfristigen Finanzplanung angeführte Deckungslücke durch Aufgabenkürzung auf Landesebene finanzieren. Dabei sollen die Quoten für Investitionen und für die Zuführungen des Freistaates Sachsen an seine Kommunen nicht verringert werden.

Der Antrag hat thematisch und terminlich seine Grenzen.

Ich habe wirklich versucht, mir vorzustellen, wie eine Aufgabenkritik des öffentlichen Dienstes durch das Parlament, besser noch durch die Fraktionen aussehen kann. Ergebnislos. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das jemals so gemacht wurde. Es ist einfach nicht durch eine 20-köpfige Kommission aus Landtagsabgeordneten umsetzbar. Und damit meine ich den tatsächlichen Prozess einer Aufgabenkritik. Allein deswegen werden wir dem Antrag nicht zustimmen.

Unser aktueller Doppelhaushalt 2021/2022 soll einen Rahmen bieten, der Sachsen gut durch die pandemiebedingte Krise bringt. Mit Wegstreichen und Kürzen hätten wir es nicht geschafft, die Situation für Unternehmen, Vereine und auch für Kommunen zu stabilisieren. Das ist eine schwierige Zeit, aber unter dem Strich ist zu sagen, die Kommunen sind gut durch das Jahr 2020 gekommen und das vor allem, weil Bund und Land viel Geld bereitgestellt haben. Ich denke, das ist vor Ort auch bekannt.

Wir sind noch immer in einer Krise und wir hoffen, dass die Wirtschaft und die öffentlichen Einnahmen sich erholen. Das setzt natürlich voraus, dass Corona uns nicht noch einmal völlig ausbremst. Doch dagegen kann man etwas tun. Impfen, Maske, Testen, Abstand…

Und trotzdem wissen wir heute nicht, wie es in zwei, drei Jahren aussehen wird. Die Prognosen jedenfalls bauen darauf, dass das Leben nicht nochmal runtergefahren werden muss.

Der Antrag beansprucht Planungssicherheit für Kommunen. Als Mitglied des Landtages greift mir das zu kurz. Es sind nicht nur die Kommunen, die Sicherheit wünschen. In diesem Land gibt es auch Eltern mit Kindergarten- und Schulkindern, Kulturschaffende, Vereine, Unternehmen, und jede Menge andere Menschen. Sie alle haben das Recht, gesehen zu werden – und als Parlament vertreten wir auch ihre Interessen.

Zu den geforderten Quoten:
Quoten sind prozentuale Angaben. Das gilt für die Investitionsquote und für die Zuführungsquote an die kommunale Familie.
Auf den Seiten des Finanzministeriums steht hierzu: Der Umfang des kommunalen Finanzausgleichs ist abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Freistaates sowie der Entwicklung der gemeindlichen Steuereinnahmen. Außerdem steht da noch: Die Kommunen haben somit automatisch an der seit vielen Jahren positiven Einnahmenentwicklung des Freistaates teilgenommen. Umgekehrt würden sie aber auch an einer verhältnismäßig ungünstigeren Entwicklung der Landeseinnahmen beteiligt. Das nennt sich Finanzverbund.

Wir werden sehen, wie sich die Wirtschaft und die Steuereinnahmen entwickeln. Im Herbst wissen wir vielleicht schon, wieviel Geld uns etwa in den nächsten Haushalten zur Verfügung stehen wird. Nehmen wir an, die prozentuale Zuführungsquote des Freistaates Sachsen an die Kommunen würde stabil bleiben. Wenn sich die Steuereinnahmen nicht entsprechend entwickeln, wird der ausgezahlte Gesamtbetrag trotzdem geringer.

Das gilt im Übrigen ebenso für die Investitionsquote. Die AfD-Forderung wird das nicht verhindern.

Mit 2023 und 2024 kommen zwei Haushaltsjahre auf uns zu, bei denen es viel mehr zu berücksichtigen gilt als bisher. Aber wir wissen auch, dass vor allem die sehr kurze Tilgungszeit der Coronakredite den Druck auf den sächsischen Haushalt erheblich erhöht. Und für meine Fraktion kann ich sagen: auch unnötig erhöht. In etwa einem Jahr werden wir uns mit dem Entwurf für den Haushaltsplan 2023/2024 hier im Parlament befassen. Vielleicht haben wir bis dahin auch eine tragfähige Lösung gefunden.

Ein Bericht Ende 2023 – wie es der Antrag fordert – ist da einfach zu spät.

Den Antrag hier lehnen wir ab.

Arbeit & Wirtschaft | | 23.06.2021

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