Rechnungshofbericht - Liebscher: Kommunale Finanzen zeitgemäß weiterentwickeln

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

zuerst mein Dank an den Sächsischen Rechnungshof und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Arbeit und für den immer wieder gut les- und nachvollziehbaren Bericht.

Im Jahresbericht werden Bereiche aufgezeigt, die mehr Aufmerksamkeit erfordern. Und auch wenn der betrachtete Zeitraum vor Corona liegt, können wir sehen, dass die Pandemie kaum neue Handlungsfelder schafft, sondern vor allem bekannte Baustellen noch stärker ausleuchtet.   

Als Haushaltsgesetzgeber tragen wir eine hohe Verantwortung. Die Menschen erwarten, dass Verwaltung funktioniert und dass öffentliche Gelder zum Wohle aller eingesetzt werden. Es gehört zu unseren Aufgaben, Entscheidungen zu treffen und zu erklären.

Das erleben wir vor Ort, im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Schulen, Verbänden, Vereinen, Unternehmen, Kirche und auch mit unseren Mitarbeitenden.

Voraussetzung hierfür ist Transparenz im Zahlenwerk und bei der Umsetzung.

Uns BÜNDNISGRÜNEN ist es wichtig, dass Entscheidungen nachvollziehbar und nachhaltig sind. Die Jahresberichte des Rechnungshofes sind immer wieder eine wichtige und hilfreiche Grundlage. Sie beinhalten Entwicklungen, Einordnungen, Sachstände und auch Rückmeldungen der geprüften Bereiche, so dass sich Interessierte gut informieren können.

Der Rechnungshof hat in bekannter Breite geprüft. Ich empfehle die Lektüre und möchte an dieser Stelle nur ganz kurz auf einige ausgewählte Themen eingehen.

Die Staatsregierung hat einen Kernhaushalt und parallel dazu unterhält sie mehrere Nebenhaushalte. Diese reichen von Hochschulen über Sondervermögen bis hin zu den unternehmerischen Aktivitäten des Freistaates.

Der Rechnungshof kritisiert mehrere Aspekte.
•    Da ist zum einen die unverändert hohe Anzahl an Nebenhaushalten.
•    Dann das finanzielle Gesamtvolumen und auch der Anteil am Gesamthaushalt.
•    Nebenhaushalte sind sehr vereinfacht im Haushaltsplan dargestellt. Das schränkt unmittelbar die Budgethoheit des Landtages ein und in der Haushaltsrechnung ist nicht mehr erkennbar, wofür Gelder eingesetzt wurden.

Wir teilen die Bedenken. Da der Rechnungshof die Kritikpunkte wiederholt geäußert hat, haben wir das innerhalb der Koalition besprochen und im Koalitionsvertrag festgehalten. Wir unterstützen die Bemühungen der Staatsregierung, die Transparenz zu erhöhen. Wir haben uns auch darauf geeinigt, dass neue Sondervermögen nur beim Vorliegen eines tatsächlichen Sonderzwecks eingerichtet werden – und nicht zur Finanzierung laufender Haushaltsaufgaben.

Der Rechnungshof geht in jedem Jahresbericht auf die Höhe und vor allem die Struktur der sächsischen Staatsschulden ein. Seit Januar 2014 sieht die Verfassung des Freistaates Sachsen vor, dass der Haushaltsplan grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen ist. Eine Neuverschuldung ist nur noch bei Naturkatastrophen und Notsituationen sowie konjunkturbedingten starken Einnahmerückgängen zulässig.

Diese Situation hat uns in diesem Jahr eingeholt. Wir haben aber nicht nur die pandemiebedingten Schulden. Vorangegangene Regierungen haben uns auch kostenintensive Verpflichtungen vererbt.
Um zu gestalten, braucht es Ideen, gute Leute und auch finanziellen Spielraum. Und wir wollen gestalten.

Ich denke, dass gilt für alle, die sich engagieren, engagiert haben oder das zukünftig tun wollen. Vor diesem Hintergrund müssen wir genau überlegen, welche Entscheidungen wir treffen und was für Konsequenzen diese haben.  

Es ist eine große Herausforderung, nicht nur einzelne Gruppen im Blick zu haben. Für uns BÜNDNISGRÜNE steht die Gesellschaft im Mittelpunkt. Wir brauchen tragfähige Konzepte wie Schulden getilgt werden können –  ohne gesellschaftlich wichtige Aufgaben zu opfern.

Im Bericht finden sich auch regelmäßig Ausführungen zu Personal in der öffentlichen Verwaltung. Man bekommt immer einen guten Überblick, was die über Jahre praktizierte Personalpolitik für finanzielle Effekte auf den Staatshaushalt hat.

Wir wissen, dass bis 2030 etwa die Hälfte aller Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst in den Ruhestand wechseln wird.  

Vielleicht kann der Rechnungshof sich auch hierzu mal äußern? Was bedeutet das für den Freistaat, die Verwaltung und den Staatshaushalt, wenn in solchen Größenordnungen Menschen aus dem Dienst ausscheiden?

Noch ganz kurz zu Sachsens Beteiligungen:
Zu den unternehmerischen Aktivitäten des Freistaates haben wir uns mit den Koalitionspartnern darauf verständigt, welche Aufgabe der Freistaat als Unternehmer hat und was es für die Unternehmen bedeutet, eine Beteiligung des Freistaates zu sein. Wir streben hier auch mehr Transparenz und Klarheit an.

Der 2. Teil des Bandes betrachtet die Kommunalfinanzen.
Auch hier zeigt sich, dass die großen Kritik- und Handlungsfelder unverändert sind.

Auf der kommunalen Tagesordnung steht noch immer die Umsetzung der doppischen Buchführung. Der Rechnungshof weist seit Jahren auf die fehlenden Eröffnungsbilanzen hin. Hinzu kommt, dass zum Zeitpunkt der Berichterstellung nach wie vor viele Jahresabschlüsse fehlten. Beides ist wichtig, denn sie liefern grundlegende Informationen zur Beurteilung der kommunalen Finanzlage.

Zitat des Sächsischen Rechnungshofes: »Für das Jahr 2017 sind lediglich rund 9 Prozent der Jahresabschlüsse fristgerecht festgestellt. Wesentliche Finanzentscheidungen zahlreicher Kommunen basieren lediglich auf fortgeschriebenen Plandaten. Es bestehen in zahlreichen Fällen erhebliche Zweifel am Vorliegen einer geordneten Haushaltswirtschaft.«

Dieses Prüfergebnis war schon ohne die Corona-Pandemie beunruhigend. Mit der Corona-Pandemie ist die Situation nochmal schwieriger. Für die Kommunen vor Ort, aber auch für uns als Haushaltsgesetzgeber.

Für eine gute und solide Finanzausstattung der Kommunen ist es für eine Staatsregierung notwendig zu wissen, wie es wirklich um ihre Kommunen bestellt ist.

Im Augenblick stellen wir Gelder für Kommunen im Doppelhaushalt ein, ohne dass eine Bedarfsermittlung vorliegt – und damit wird landesseitig auf Sicht gefahren.

Eine Haushaltswirtschaft kann so nicht nachhaltig gesteuert werden. Das ist nicht transparent und qualifizierte Informationen können so auch nicht bereitgestellt werden.

Der Rechnungshof bietet eine Grundlage für Gespräche zwischen Staatsregierung, Landtag und Kommunen. Ich hoffe, dass wir in dieser Legislatur einen Schritt weiterkommen. Die kommunalen Finanzen sind ein wichtiger Bestandteil der Staatsfinanzen. Daher ist es auch angemessen, gemeinsam die kommunalen Finanzen zeitgemäß und entsprechend den heutigen Herausforderungen weiterzuentwickeln.

Ich danke nochmals dem Rechnungshof und seinen Mitarbeitenden. Der Bericht als Vorlage und die Rückmeldungen der Ministerien zu den Prüfergebnissen geben einen guten Einblick, wo wir stehen, was wir machen und auch darüber, was liegen geblieben ist. 

 

» Mehr Informationen zur 16. und 17. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages

Arbeit & Wirtschaft | | 04.11.2020

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