Debatte zum Bildungsticket – Liebscher: Am Willen der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion wird es nicht mangeln, wenn es darum geht, die Finanzierung des Bildungstickets abzusichern

Sehr geehrte Frau Präsidentin/sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Das Bildungsticket soll nicht gefährdet werden, das beantragt die Fraktion der Linken.
Im Grunde genommen sehr richtig. Denn das Bildungsticket wurde schon sehr oft gefordert und schon mehrfach beschlossen: zum Beispiel in mehreren Wahlprogrammen wie dem der Linken. Aber auch SPD und wir GRÜNE haben ein Bildungsticket ins Wahlprogramm aufgenommen.

Schon 2017 wurde das Bildungsticket, noch als zentrales Versprechen der SPD aus dem Landtagswahlkampf 2014, als Maßnahme 9 in den Abschlussbericht der Strategiekommission aufgenommen, die der letzte Landtag gebildet hatte, um die Zukunft des ÖPNV in Sachsen zu beschreiben.
Daraufhin wurde das Bildungsticket bei den letzten Haushaltsverhandlungen berücksichtigt und mit dem Haushalt erneut beschlossen. Allein, man war sich in der letzten Koalition offensichtlich nicht über die Zielrichtung der einzusetzenden Mittel einig. Das führte dazu, dass insgesamt 75 Millionen Euro für das Bildungsticket in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt wurden, die jedoch bekanntlich dafür bis heute nicht angerührt worden sind.

Da die Mittel deckungsfähig mit den Leertiteln für die ÖPNV-Koordinierungsstelle sowie für die Zuschüsse für den Betrieb der Plus- und TaktBus-Linien sind, kann von dem Geld wenigstens das Herzensanliegen der Union, nämlich die Verbesserung der Erreichbarkeit im ländlichen Raum, finanziert werden. De facto bisher aber nicht das Bildungsticket.
Nicht dass Sie mich falsch verstehen, der ÖPNV im ländlichen Raum hat dringenden Finanzierungsbedarf. Aber dass es das Bildungsticket bisher in Sachsen nicht gibt, liegt leider an der früheren Verweigerungshaltung der CDU, dieses Problem, das viele Familien in Sachsen finanziell belastet, zur Kenntnis zu nehmen.

Nachdem sich die Kollegen der CDU-Fraktion erfreulicherweise immerhin zum Abschlussbericht der Strategiekommission bekennen, den meine Vorgängerin Katja Meier zu Recht als wenig ambitioniert kritisiert hat, gilt es nun noch die Landräte zu überzeugen – bisher jedenfalls allesamt Mitglieder der CDU. Denn wie Sie alle hier wissen, ist die Schülerbeförderung kommunal geregelt.

Damit kommen wir zum jüngsten Beschluss pro Bildungsticket, nämlich dem fast noch druckfrischen Koalitionsvertrag zwischen CDU, GRÜNEN und SPD. Dort haben wir miteinander vereinbart, in Kooperation mit der kommunalen Ebene ein landesweit einheitliches kostengünstiges Angebot für Schülerinnen und Schüler, perspektivisch auch für Freiwilligendienstleistende, dauerhaft zu finanzieren. Für uns GRÜNE ist dabei – auch im Sinne des hier behandelten Antrags der Linksfraktion – folgender Satz aus dem Koalitionsvertrag von zentraler Bedeutung: „Wir setzen auf die Zusage der Landräte, zum kommenden Schuljahr ein mindestens verbundweites, einheitliches und ganzjährig gültiges Bildungsticket einzuführen.“ Denn bis mit einer möglichen Sächsischen Mobilitätsgesellschaft und den erforderlichen Anpassungen des gesetzlichen Rahmens eine echte Landeslösung möglich ist, sind wir sicher auch über das kommende Schuljahr hinaus auf die Mitwirkung der kommunalen Ebene angewiesen.
Und diese erforderliche Mitwirkung können wir auch mit dem vorliegenden Antrag nicht beschließen, meine Fraktion wird dem Antrag daher nicht zustimmen.
Ich kann jedoch versichern: am Willen der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion wird es nicht mangeln, wenn es darum geht, die Finanzierung des Bildungstickets abzusichern.

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Verkehr | | 29.01.2020

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