Entschließungsantrag zum Haushaltsgesetz – Liebscher: Unser Ziel ist eine gleichberechtigte, soziale und klimaneutrale Wirtschafts- und Verkehrspolitik

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

den aktuellen Doppelhaushalt auszustatten, war wirklich keine leichte Aufgabe. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Selten war das Geld so knapp und der Bedarf so groß. Trotzdem ist es uns gemeinsam gelungen, einen Doppelhaushalt aufzustellen, der sich sehen lassen kann!

Wir als Koalition haben uns im Zuge dessen dafür eingesetzt, auch folgenden Generationen gleichwertige Entwicklungsvoraussetzungen zu gewähren. Für uns steht dabei immer im Mittelpunkt, die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner aufrecht zu erhalten und zu verbessern.

Denn fest steht: Der Freistaat ist verantwortlich. Verantwortlich, über die Bewahrung des natürlichen Erbes zu wachen, und verantwortlich, die soziale Chancengleichheit der Menschen zu erzielen. Der politische Wille, dies zu erreichen, wird auch im Staatsziel des Umweltschutzes und der sächsischen Nachhaltigkeitsstrategie gespiegelt. Deren Umsetzung ist leider noch nicht zur Genüge fortgeschritten.

Deshalb scheint es mir an dieser Stelle sinnvoll, noch einmal darauf hinzuweisen, dass Sachsen als Teil der Bundesrepublik Deutschland durch den Vertrag des Pariser Klimaabkommens dazu verpflichtet ist, sein Handeln darauf auszurichten, die Erderwärmung auf weniger als 1,5° C zu begrenzen!

Die Umsetzung dieser Ziele muss sich auch in den fiskalischen Entscheidungen des Freistaates ausdrücken – und genau das haben wir getan. Mit diesem Entschließungsantrag setzen wir die Grundlage für verbindliche Nachhaltigkeitskriterien in der Wirtschaftsförderung.

Nachhaltigkeit beinhaltet für uns BÜNDNISGRÜNE ökologische UND soziale Kriterien: Die Reduktion von Treibhausgasemissionen, die Einsparung natürlicher Ressourcen, erhöhter Einsatz von erneuerbaren Energien. Aber auch Maßnahmen zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung, der Umsetzung der internationalen Kernarbeitsnormen und natürlich die Stärkung der Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung.

Die Hebelwirkung öffentlicher Mittel setzt im Anreiz-Prinzip dahingehend eine hohe Wirkungskraft frei. Die Gewährung öffentlicher Gelder durch Förderrichtlinien soll im Sinne der Antragstellenden dabei stets gezielt geschehen. Nur so können private Innovationen und Entwicklungen im Wirtschaftsbereich im Sinne der Allgemeinheit angestoßen und unterstützt werden.

Auch bei der Förderung des kommunalen Straßenbaus wollen wir als Koalition neue Wege gehen. Um den Förderantragsstau und damit einhergehenden Antragsstopp kurzfristig abzubauen, ersuchen wir die Staatsregierung, die Fördersätze anzupassen und die Projekte nach ihrem verkehrlichen Nutzen zu priorisieren. In einem zweiten Schritt soll bis zum nächsten Frühjahr die Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus grundlegend überarbeitet werden. Dabei muss auch im kommunalen Straßenbau gelten: Erhalt geht vor Aus- und Neubau.

Für uns BÜNDNISGRÜNE ist dabei besonders wichtig, dass auch bei allen kommunalen Straßenbauvorhaben nach Möglichkeit ein Fuß- und Radweg eingeordnet wird. Dabei gilt es, den vorhandenen Baumbestand besser zu schützen und den Ressourcen- und Flächenverbrauch so weit wie möglich zu reduzieren.

Mit der Änderung der Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus und der Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Wirtschaftsförderung wollen wir den Kommunen helfen, zugunsten des Gemeinwohls zu wirtschaften.

Denn unser Ziel ist es, sächsische Wirtschafts- und Verkehrspolitik grundlegend gleichberechtigt, sozial- und klimagerecht zu gestalten.

Vielen Dank.

Arbeit & Wirtschaft | | 20.05.2021

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