Antrag im Kreistag löst Kontroverse und Wortbruch des Landrats aus

Die Grünen wollen im Kreistag über erneuerbare Energien diskutieren, doch ihr Antrag kommt entgegen einer Zusage des Landrats zunächst nicht auf die Tagesordnung. Was war passiert?

Plauen. Juristische Problemklärung oder politisches Foulspiel? Um einen Antrag der Grünen im Kreistag gab es in den vergangenen Tagen ein Tauziehen zwischen den Antragstellern und Landrat Thomas Hennig (CDU). Die Grünen wollten einen Antrag mit dem Titel „Für Energiesicherheit, Klimaschutz und Wohlstand im Vogtland“ auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am 13. Juni setzen. Doch der Antrag tauchte bei Veröffentlichung der Tagesordnung zunächst nicht auf.

Gerhard Liebscher, Sprecher der Grünen Kreistagsgruppe, erklärt: „Wir haben unseren Antrag bereits am 5. März eingereicht und am 27. März eine schriftliche Bestätigung des Landrats erhalten, dass unser Antrag rechtskonform ist und auf die Tagesordnung der Sitzung am 13. Juni gesetzt wird“, so Liebscher. „Diese Zusage wurde uns nachträglich entzogen, was unser Vertrauen in die Verwaltung erheblich erschüttert.“

Worum geht es in dem Antrag? Laut den Grünen ziele er darauf ab, die Energieversorgung im Vogtlandkreis auf Erneuerbare Energien umzustellen und Strukturen aufzubauen, die maximalen Nutzen für die Einwohner schaffen. Grünen-Kreisrat Olaf Horlbeck: „Wir möchten die regionale Energieerzeugung fördern, um von den Potenzialen erneuerbarer Energien wie Sonne und Wind zu profitieren. Ziel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren, die Wertschöpfung in der Region zu halten und langfristig den Wohlstand zu sichern.

Nachdem der Antrag vom Landrat nicht berücksichtigt worden war, formulierten die Grünen am Montag einen schriftlichen Einspruch. Dann die Kehrtwende: Am Dienstag erklärte Hennigs Büroleiter Jan Meinel, dass der Antrag auf die Tagesordnung kommt.

Was waren die Gründe für das Gezerre? Laut Meinel musste der Vorgang juristisch geprüft werden. Anträge stellen dürfen nur Fraktionen. Die Grünen hatten zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Fraktionsstatus, verloren ihn aber nach einem personellen Abgang in der Folge. „Daher gab es unterschiedliche Ansichten, wie jetzt zu verfahren sei“, so Meinel. Einen vergleichbaren Vorgang hätte es bis dato nicht gegeben. Auch Juristen des Sächsischen Innenministeriums hätten sich den Fall angeschaut. Erst jetzt seien alle Fragen geklärt, sodass der Antrag in den Kreistag kommt.

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Dieser Artikel ist in der Freien Presse erschienen.

Arbeit & Wirtschaft | | 05.06.2024

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