LIZ: Auch die Bündnisgrünen in der sächsischen Regierung fordern, das Planfeststellungsverfahren zum Flughafen Leipzig/Halle auszusetzen

Denn ungeachtet der derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens führt die Landesdirektion Sachsen das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle derzeit weiter. Die Stadträte von Schkeuditz und Leipzig haben deshalb zuletzt Beschlüsse gefasst (bzw. vorweggenommen), in denen sie die Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens fordern. „Den Wunsch nach Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens zum Flughafen Leipzig/Halle, sowohl von den Bürgerinitiativen als auch von Leipziger Stadträten, unterstützen wir nachdrücklich“, sagt dazu Gerhard Liebscher, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Sächsischen Landtag. Ich habe mich bereits im November persönlich in einem Brief an die Präsidentin der Landesdirektion für eine Verlängerung der Auslegung eingesetzt. Leider ist die Landesdirektion Sachsen unserer Bitte bisher nicht nachgekommen. Unter den aktuellen Umständen scheint eine Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens nun dringend geboten.“

Die Landesdirektion beruft sich auf das im Mai erlassene Planungssicherstellungsgesetz der Bundesregierung. Aber der weitere Ausbau des Frachtflughafens ist ganz bestimmt kein Bauprojekt, das unter Zeitdruck steht. Im Gegenteil: Alles deutet darauf hin, dass so ein Projekt in Zeiten der Klimakrise eigentlich nicht weiter betrieben werden dürfte. Es konterkariert selbst die mageren Klimaziele der Bundesregierung. Aber wenn es um die Förderung fossiler Technologien in Sachsen geht, tun die zuständigen Behörden gern, als könnte man die Klimakrise einfach ausblenden und 500 Millionen für ein Projekt aufwenden, das sich schon in wenigen Jahren als Fehlinvestition erweisen könnte. „Die Einschränkung des öffentlichen Lebens hat sich zuletzt noch einmal deutlich verschärft“, betont Gerhard Liebscher. „Die öffentliche Beteiligung, insbesondere der betroffenen Bevölkerung, ist unter den aktuellen Pandemiebedingungen stark erschwert, wodurch ich eine deutlich geringere Mitwirkung befürchte. Aus meiner Sicht sollte die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens den besonderen Umständen, wie beispielsweise einer Ausgangsbeschränkung, Rechnung tragen.“

Und auch Dr. Daniel Gerber, Leipziger Abgeordneter und klimapolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, meint: „Auch wenn es keine gesetzliche Notwendigkeit zur Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens gibt, tut die Landesdirektion Sachsen gut daran, dass aufgeheizte Klima rund um den Flughafenausbau zu befrieden und auf die Bürgerinnen und Bürger sowie die Initiativen vor Ort mit einem Angebot zuzugehen.“  Schon die Auslegung der Planunterlagen mitten im Lockdown ist ja nach Ansicht der betroffenen Bürgerinitiativen ein sehr offensichtlicher Versuch, die Bürgerbeteiligung zu erschweren. Dass die eigenen geplanten Bürgerveranstaltungen durch die Corona-Auflagen praktisch unmöglich geworden sind, lässt die tatsächlich mögliche Bürgerbeteiligung auf marginale Größe schrumpfen. „Unsere Gesellschaft befindet sich in einer der herausfordernsten Krisen der vergangenen Jahrzehnte. Seit zehn Monaten leben die Menschen mit Einschränkungen. Es ist einfach nicht zu schaffen, sich durch hunderte Seiten Dokumente zu arbeiten, während teils die eigene wirtschaftliche Existenz bedroht ist. Und Bürgerbeteiligung nur über digitale Wege bedeutet eine äußerst eingeschränkte Beteiligung“, sagt Daniel Gerber. „Wird das Planfeststellungsverfahren in der aktuellen Pandemie-Situation einfach fortgesetzt, wird der Eindruck genährt, das Verfahren würde durchgepeitscht und berücksichtige damit einseitig die Interessen des Antragstellers. Das schürt Frust und erschüttert das Vertrauen bei den Betroffenen. Die Landesdirektion ist in der Pflicht eines fairen Verfahrens und trägt die Verantwortung für eine gute Beteiligung der Öffentlichkeit. Die aktuelle pandemische Lage und das hohe öffentliche Interesse an dem Vorhaben erfordern umsichtige Entscheidungen, auch jenseits von gesetzlichen Verpflichtungen, die im Ermessen der Landesdirektion liegen würden.“

 

 

Verkehr | | 22.12.2020

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